Wenn du im Ausland medizinische Versorgung benötigst, ist die Auslandskrankenversicherung die richtige Wahl. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung und gegebenenfalls auch für einen Rücktransport, den du sonst selbst bezahlen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr Aufenthalt gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters ab, die du selbst hättest tragen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aus Gründen wie Krankheit oder einem unerwarteten Ereignis absagen musst.
Die Reiseabbruchversicherung ähnelt der Reiserücktrittskostenversicherung, übernimmt jedoch nur die Stornokosten bei dringenden Abbruchgründen. Ein spontaner Abbruch aus persönlichen Gründen wird hier nicht erstattet.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und im Urlaub passieren, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle anfallenden Kosten.
Diese Versicherung deckt die Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks bis zu einer festgelegten Summe ab.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen können.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder Krankenbesuche und vieles mehr.
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